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Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

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Präsident/Präsidentin des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) (m/w/d)
Berlin
Aktualität: 24.07.2024

Anzeigeninhalt:

24.07.2024, Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Berlin
Präsident/Präsidentin des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) (m/w/d)
Aufgaben:
Leitung des Landesamtes mit den schwerpunktmäßigen Aufgaben: Leitung einer Behörde mit ca. 600 Dienstkräften Personalführung und -management; Finanz- und Qualitätsmanagement; Fach- und Ressourcenverantwortung Beauftragter des Haushalts gemäß § 9 Abs. 2 LHO Aufnahme, Registrierung, Unterbringung und leistungsrechtliche, soziale und gesundheitliche Versorgung von in Berlin aufgenommenen Asylbegehrenden und Geflüchteten Kommunikation mit politischen Gremien und Abgeordneten Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf Landes- und Bezirksebene Kooperation mit Verbänden und Initiativen der Zivilgesellschaft zu den Themen, die in die Zuständigkeit des Landesamtes fallen Strategisches Management innerhalb des zentralen Dienstleisters für das Flüchtlingsmanagement in Berlin und Weiterentwicklung mit dem Ziel, in der Phase der Aufnahme und des Ankommens als Grundlage für eine erfolgreiche Partizipation an der Stadtgesellschaft zu legen Steuerung der Organisationsstruktur und der Planungsprozesse, Schaffung von Strukturen, die eine Bewältigung von Aus- und Belastungsspitzen sowie Krisensituationen ermöglichen und Krisenmanagement durch das LAF gewährleisten Beratung und Unterstützung der für Soziales und für Integration zuständigen Senatsverwaltung in allen das Landesamt betreffenden Fachfragen Weiterentwicklung des Landesamtes zur zentralen Serviceeinheit des Landes Berlin für die Bereitstellung von Unterkünften für wohnungslose Menschen mit und ohne Fluchthintergrund
Qualifikationen:
Sie bringen mit / Formale Voraussetzungen (bitte beachten Sie, dass diese zwingend sind) Beamte/Beamtinnen des Laufbahnzweiges des nichttechnischen. Verwaltungsdienstes der Laufbahnfachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst, Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt. Beschäftigte müssen über eine abgeschlossene einschlägige wissenschaftliche Hochschulausbildung gem. § 8 Abs. 4 LfbG i.V.m. § 23 Abs. 1 LVO-AVD, z. B. der Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Finanzwissenschaften, Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften (mit 2. juristischen Staatsexamen) verfügen oder gleichwertige Kenntnisse aufweisen. Ferner werden langjährige und einschlägige Berufserfahrungen in herausgehobenen Positionen und mehrjährige Erfahrung in der Leitung größerer Personalkörper (Organisationseinheiten, Projektleitungen mit Führungsverantwortung) vorausgesetzt. Erfahrungen im Bereich des Krisenmanagements sind von Vorteil. Nachweise der Studien- bzw. Berufsabschlüsse

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