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Informationen zur Anzeige:

Referentin / Referent (w/m/d) Bereich IT-Ermittlungs- und Auswertesysteme
Stuttgart
Aktualität: 15.07.2025

Anzeigeninhalt:

15.07.2025, Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Stuttgart
Referentin / Referent (w/m/d) Bereich IT-Ermittlungs- und Auswertesysteme
Aufgaben:
  • Leitung des Sachbereichs IT-Ermittlungs- und Auswertesysteme inkl. Budgetverantwortung,
  • Abwesenheitsvertretung der Leitung des Referats 24,
  • Mitwirkung an der Führung und Entwicklung des Teams,
  • Mitwirkung an der strategischen Planung und Organisation der Arbeitsabläufe,
  • Erstellung von Berichten und Statistiken,
  • Steuerung und strategische Planung der IT-Infrastruktur,
  • Abstimmung mit internen und externen Stellen,
  • Mitwirkung in Fachkreisen und Arbeitsgremien,
  • Erarbeitung und Umsetzung von Konzeptionen, Strategien und Schwerpunktprogrammen i. Z. m. polizeilichen Fachanwendungen,
  • Teilnahme an bundesweiten Tagungen von Expertengruppen und Interessensvertretungen,
  • Mitwirkung an der Neustrukturierung der vorhandenen Infrastruktur / Architektur der polizeilichen Fachanwendungen, sowie Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur der Polizei Baden-Württemberg unter Berücksichtigung der Anforderungen der Integration der Plattform VeRA,
  • Weiterentwicklung der Mobilität polizeilicher Fachanwendungen.
Qualifikationen:
  • Bewerben können sich:
  • Personen mit folgenden Voraussetzungen: abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Master oder Magisterabschluss, Staatsprüfung oder Diplomabschluss an einer Universität) in einem akkreditierten Studiengang der Fachrichtung Informatik oder in einer anderen für den höheren informationstechnischen Dienst geeigneten Fachrichtung sowie die anschließende Absolvierung einer laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung oder eine dreijährige, ihrer/seiner Fachrichtung entsprechenden Berufstätigkeit.
  • Beamtinnen und Beamte des höheren informationstechnischen Dienstes
  • Was erwartet wird:
  • Kenntnisse im Bereich IT-Architektur, Business-IT-Alignment sowie der Entwicklung und des Betriebs komplexer IT-Systeme,
  • Verwaltungserfahrung in unterschiedlichen Aufgabenbereichen einschließlich Führungserfahrung,
  • Die Tätigkeit setzt eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung (Ü1) nach dem LSÜG voraus.
  • Von Vorteil sind:
  • Kenntnisse in Windows, UNIX sowie macOS/iOS,
  • Kenntnisse in der Umsetzung von Betriebskonzepten wie SaaS, PaaS, IaaS und Container, idealerweise Cloud Foundry,
  • Kenntnisse in den Bereichen TOGAF und ITIL sowie in der Implementierung von Open-Source Produkten,
  • Erfahrung in Projekt- sowie Gremienarbeit,
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit,
  • Hohes Maß an Eigeninitiative, Leistungsbereitschaft sowie Verantwortungsbereitschaft.
Wir bieten:
  • Eine verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten und kollegialen, zunehmend inklusiven Umfeld,
  • Als Teil der Polizei Baden-Württemberg bekommen Sie spannende Einblicke in die Polizeiarbeit,
  • Work-Life-Balance durch Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mobiles & flexibles Arbeiten,
  • Wir bieten einen sicheren, barrierefreien Arbeitsplatz,
  • Wir unterstützen Ihre Mobilität mit dem JobTicket BW sowie dem JobBike BW.
Unser Kontakt:
Herr Kayser +49711 2302-2400 Personalfragen: Herr Busch +49711 2302-1402 Im.baden-wuerttemberg.de
Weitere Informationen:
Da wir den Anteil an Frauen erhöhen wollen, werden diese ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die grundsätzlich teilbar ist. Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Sie werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Bewerberinnen und Bewerbern steht es frei, im Rahmen ihrer Bewerbung auf eine eventuell vorliegende Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX hinzuweisen, wenn diese Eigenschaft im Bewerbungsverfahren besondere Berücksichtigung erfahren soll. Die Informationen nach Art. 13 der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) erhalten Sie hier .

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