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Leitung der Straßenmeisterei Soltau (w/m/d)
Soltau
Aktualität: 25.04.2024

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25.04.2024, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
Soltau
Leitung der Straßenmeisterei Soltau (w/m/d)
Leitung der Straßenmeisterei Soltau Verwaltung und Überwachung der Bundes- und Landesstraßen Koordination des Betriebsdienstes und der Straßenunterhaltung Steuerung der Ressourcen Bauüberwachung von Erhaltungs-, Um- und Ausbaumaßnahmen Übernehmen der Verantwortung für eine zielgerichtete, sachgerechte und optimale Aufgabenerledigung Einhalten haushaltsrechtlicher und tariflicher Gegebenheiten Vertreten und Darstellen der Straßenmeisterei sowie der Straßenbauverwaltung im Allgemeinen nach außen Diese Aufgaben fallen ggf. auch außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeiten an. Änderungen der Organisation und des Aufgabenbereiches bleiben vorbehalten.
Arbeitnehmer (w/m/d) müssen mindestens über ein abgeschlossenes Studium (Bachelor/Diplom-FH) des Bau- bzw. Verkehrsingenieurwesens oder Wirtschaftsingenieurwesens mit Studienrichtung Bauingenieurwesen, Bautechnik bzw. gleichwertiger Abschluss von vergleichbaren Studienrichtungen / Fachrichtungen verfügen. Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Straßenwesen (ehemals gehobener bautechnischer Dienst) verfügen. Gute Kenntnisse in Straßen- und Wegerecht (FStrG, NStrG), Bauvertrags- und Vergaberecht (VOB, VOL) sowie einschlägige bautechnische Normen sollten vorliegen Fachwissen im Haushaltsrecht, Tarif- und Arbeitsrecht, Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsnormen und Fachanwendungen (z. B. iTWO) ist wünschenswert. Die Bereitschaft fehlenden Sachverstand durch entsprechende Fortbildungen einzuholen wird vorausgesetzt Die gängigen MS-Office Anwendungen müssen beherrscht werden Ihre persönliche Qualifikation: Bewerber (w/m/d) sollten neben der Fähigkeit zu zielorientierter, kooperativer Mitarbeiterführung über Durchsetzungsvermögen, Eigeninitiative sowie Organisationstalent und Verhandlungsgeschick verfügen. Darüber hinaus wird auf Führungs-, Gleichstellungs- und Sozialkompetenz sowie Kommunikationsfähigkeit Wert gelegt. Der Besitz eines PKW-Führerscheines ist für diesen Arbeitsplatz/Dienstposten zwingend erforderlich. Ihr Wohnsitz befindet sich in einer Entfernung zur Straßenmeisterei, die es Ihnen ermöglicht, Ihre dienstlichen Geschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen. Dabei muss es Ihnen auch möglich sein, innerhalb einer Stunde Fahrzeit alle in Ihrer Verantwortung liegenden Straßen und Brücken zu erreichen. (Interne Verfügungslage zur »Einschränkung der Wohnungswahl für Leiter und Leiterinnen der Meistereien«)

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