Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen.

Bauen. Betreiben. Für Hessen. Mit Ihnen.

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist der zentrale Bau- und Immobiliendienst­leister der hessischen Landesverwaltung. Er übernimmt Aufgaben im Bau-, Gebäude- und Standortmanagement. Seine Stärke: Als Komplettanbieter leistet der LBIH alles aus einer Hand – effizient und serviceorientiert. Mit rund 2.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzt der LBIH ein jährliches Bauvolumen von rund 500 Millionen Euro um und betreut mehr als 3 Millionen Quadrat­meter Gebäudefläche.

Wir bieten zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere unbefristete Positionen als:

Architekt / Bauingenieur (m/w/d) für den Bundesbau

Der Einsatzort ist die Niederlassung Rhein-Main mit Sitz in Frankfurt am Main.

 

Von Sanierungen über Neubauten bis zur Bauunterhaltung finden Sie im Bereich Bundesbau spannende Projekte und die Möglichkeit der Mitwirkung in allen Leistungsphasen. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir Verstärkung für Neubau­projekte u.a. für den Zoll in Offenbach und Hanau, das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie sowie für Neubau-, Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen beim Deutschen Wetterdienst und der Bundespolizei.

Ihre Aufgaben:

Ihr Profil:

Wir bieten:

Ihr Kontakt zu uns:

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 04.84/25 bis zum 22. Juni 2025 an
bewerbung-rheinmain@lbih.hessen.de oder über das Bewerbungsportal des Landes Hessen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist melden wir uns bei Ihnen.

 

Können wir auf Sie bauen? Dominika Granieczny (Recruiting) hilft bei Fragen sehr gerne: +49 611 89051-275.

 

Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern und sind deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. In Hessen leben Menschen unterschiedlicher Herkunft. Wir möchten, dass sich diese Vielfalt auch im LBIH widerspiegelt und ermutigen deshalb Personen mit Migrationshintergrund, sich bei uns zu bewerben. Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung.