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Sachbearbeitung (m/w/d) für den Bereich Haushalt und Finanzplanung 29.10.2024 Präsident des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers Hannover
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Sachbearbeitung (m/w/d) für den Bereich Haushalt und Finanzplanung
Hannover
Aktualität: 29.10.2024

Anzeigeninhalt:

29.10.2024, Präsident des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Hannover
Sachbearbeitung (m/w/d) für den Bereich Haushalt und Finanzplanung
Aufgaben:
Zuweisungen und Arbeiten im Rahmen der Finanz- und Stellenplanung nach dem FAG Finanzplanung nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) Finanzausgleichsrichtlinien Haushaltsplanung und Haushaltsüberwachung für vier Kostenstellen (einschl. Klöster Loccum und Amelungsborn) Aufsicht über Rechnungsführung und Vermögensverwaltung der kirchlichen Körperschaften Darlehen und Bürgschaften (Aufnahme und Vergabe) sowie Umwidmungen zweckgebundener Vermögensanteile, Beratung Erbschaften Beteiligungen kirchlicher Körperschaften an wirtschaftlichen Unternehmen
Qualifikationen:
Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt der Fachrichtung »Allgemeine Dienste« durch den Abschluss als Dipl.-Verwaltungs(betriebs)wirt*in (FH) oder Bachelor of Arts (Allgemeine Verwaltung bzw. Verwaltungsbetriebswirtschaft); Abschluss eines vergleichbaren Studiengangs oder abgeschlossene Verwaltungs- bzw. Angestelltenprüfung II (Verwaltungsfachwirt*in) Kenntnisse und einschlägige Berufserfahrung im Bereich des Finanz- und Haushaltsrechtes und der doppischen Buchführung Möglichst Kenntnisse der papierlosen Büroverwaltung und technische Kenntnisse in der Anwendung kaufmännischer IT-Software, vorzugsweise Axians Infoma newsystem®, sind wünschenswert Die Fähigkeit, sich sorgfältig in kirchliche und andere Rechtsvorschriften (z. B. auch Bundes- und Landesgesetze) einzuarbeiten Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit Selbstständiges und verantwortungsvolles Arbeiten Gute Kenntnisse der gängigen MS-Office-Anwendungen (Excel, Word, Outlook) Eine Tätigkeit im Kirchenbeamtenverhältnis setzt die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD voraus. Wird die Stelle mit einer Person im Angestelltenverhältnis besetzt, setzen wir ein loyales Verhalten gegenüber der evangelischen Kirche voraus. Von allen Mitarbeitenden erwarten wir, dass sie die evangelische Prägung unserer Kirche achten und im beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.

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