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Verkehrsplaner/innen (m/w/d)
Lüdenscheid
Aktualität: 26.05.2023

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26.05.2023, Stadt Lüdenscheid
Lüdenscheid
Verkehrsplaner/innen (m/w/d)
Sie sind für die Planung von Neu- und Umbaumaßnahmen öffentlicher Verkehrsanlagen unter besonderer Berücksichtigung nachhaltiger Mobilität verantwortlich. Sie führen verkehrsplanerische Tätigkeiten mit dem Schwerpunkt Nahmobilität aus. Sie sind für die straßenplanerischen Tätigkeiten über sämtliche Leistungsphasen der HOAI bis einschließlich der Ausführungsplanung verantwortlich. Sie beauftragen und betreuen Ingenieurbüros. Sie planen und betreuen Maßnahmen des ÖPNV konzeptionell. Sie unterstützen die Digitalisierung des Verkehrs (E-Ladesäulenkonzept, Verkehrsdatenerfassung, Parkraummanagement) Sie setzen verkehrsplanerische Maßnahmen des Klimaschutzprogramms um. Sie organisieren und leiten unterschiedliche Formate der Bürgerbeteiligung. Sie nehmen an Außenterminen, Begehungen von Straßenräumen und Baustellen teil.
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Ingenieurstudium (Dipl.-Ing. (TU / FH) - Bachelor / Master) im Bereich Bauingenieur- bzw. Verkehrsingenieurwesen mit Schwerpunkt Verkehrs-/ Straßenplanung oder im Bereich Stadt-, Regional- bzw. Raumplanung mit vertieften Kenntnissen im Bereich der Straßen- und Verkehrsplanung oder einen für das Aufgabengebiet befähigenden gleichwertigen Abschluss. Ihr persönliches Kompetenzprofil: Sie besitzen ein hohes Maß an Engagement und Motivation für das Aufgabengebiet. Sie haben Planungsverständnis und die Fähigkeit zur konzeptionellen Arbeitsweise. Sie kennen die für das Aufgabengebiet relevanten Regelwerke. Sie verfügen über Kompetenzen im Bereich des computergestützten Entwerfens. Sie sind sensibel für gesellschaftliche Belange und haben die Bereitschaft zu bürgernahem Planen. Sie haben eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit. Sie sind im Besitz des Führerscheins der Klasse B und sind bereit das private Fahrzeug für dienstliche Zwecke einzusetzen oder Dienstfahrten mit einem Dienstfahrzeug zu absolvieren. Die Erstattung der Fahrkosten erfolgt nach dem Landesreisekostengesetz. Sie verfügen über verhandlungssichere Deutschkenntnisse.

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